Gültig für alle Kurse und Dienstleistungen von SmartDance
Stand: 01.09.2026
Vertragspartner ist Christina Brandl, Durheimerstraße 30, 94081 Fürstenzell (nachfolgend „SmartDance").
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Tanzunterricht, die zwischen den Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder (nachfolgend „Eltern") und SmartDance geschlossen werden — gleich, ob die Anmeldung über die Website, das Elternportal oder auf Papier erfolgt. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich getroffen wurden.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website oder in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn SmartDance die Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Laufzeit und Kündbarkeit richten sich nach dem gewählten Tarif (§ 5).
Mit der Bestätigung erhalten die Eltern Zugang zum Elternportal bzw. zur Eltern-App. Dort lassen sich Kursdaten einsehen, Einwilligungen verwalten und Nachrichten der Tanzleitung empfangen.
Der vereinbarte Monatsbeitrag wird jeweils zum Monatsbeginn im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Über jeden Einzug informieren wir vorab per E-Mail (SEPA-Vorabankündigung) unter Angabe von Betrag und Einzugstermin. Bitte sorgen Sie zum genannten Termin für ausreichende Deckung.
Krankheit und Abwesenheit entbinden nicht von der Beitragszahlung. Bei längerer Abwesenheit von mehr als drei Monaten kann der Vertrag auf Antrag beitragsfrei stillgelegt werden.
Vorauszahlung: Beim Schuljahresprogramm kann der gesamte verbleibende Programmzeitraum bis zum 31. August in einer Zahlung im Voraus beglichen werden; darauf gewähren wir 5 % Nachlass. Die Vorauszahlung gilt für den gesamten gebuchten Programmzeitraum. Eine Erstattung bei vorzeitiger Beendigung erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart.
Aktionen: Beworbene Nachlässe (z. B. Willkommensaktionen für Neuanmeldungen) gelten ausschließlich für die in der Aktion genannten Monate und Personengruppen. Sie werden auf den Beiträgen der betreffenden Monate verrechnet und auf der Abrechnung ausgewiesen — auch bei Vorauszahlung.
Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden und haben die Eltern dies zu vertreten (z. B. mangels Deckung), berechnen wir je gescheiterter Abbuchung pauschal 4,00 € als Ersatz der uns entstehenden Bankentgelte. Den Eltern bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Über jeden fehlgeschlagenen Einzug und jeden erneuten Einzugsversuch informieren wir per E-Mail unter Angabe von Betrag und Termin. Bleiben auch die Nachversuche erfolglos, wird der offene Betrag zusammen mit dem nächsten Monatsbeitrag eingezogen.
Ein eigenmächtiger Lastschrift-Widerruf ersetzt keine Kündigung; die Beitragspflicht läuft bis zum wirksamen Vertragsende weiter.
Je nach gewähltem Tarif gilt:
Flex-Wechseloption (vorzeitige Beendigung des Schuljahresprogramms): Eltern können das Schuljahresprogramm vorzeitig beenden, indem sie für die verbleibenden Monate bis zum regulären Programmende den Flex-Aufschlag von 15 € je verbleibendem Monat nachzahlen. Der Vertrag endet dann zum Ende des Monats, in dem die Wechselerklärung zugeht und der Aufschlag beglichen ist.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@smartdance.de oder über das Elternportal); maßgeblich ist ihr Zugang. Eingang und Vertragsende werden in Textform bestätigt.
Minderjährige Teilnehmer werden von ihren Erziehungsberechtigten abgemeldet. Für Verträge, die vor dem 01.09.2026 geschlossen wurden, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Kündigungsregelungen weiter — insbesondere die Kündigung zum Ende des laufenden Quartals (September–November, Dezember–Februar, März–Mai, Juni–August).
Der Unterricht folgt dem Kalender der jeweiligen Einrichtung: In deren Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Kursunterricht statt. Der Beitrag ist als Gesamtpreis auf gleiche Monatsraten verteilt und berücksichtigt die unterrichtsfreien Zeiten bereits.
Sommerworkshops: Während der Sommerferien bietet SmartDance wöchentliche Spezial-Workshops an. Die Teilnahme ist für alle laufenden Mitgliedschaften — Schuljahresprogramm wie Flex-Tarif — ohne Aufpreis im Beitrag enthalten. Termine, Orte und Teilnahmebedingungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Es gibt damit keinen Zeitraum, in dem Beiträge anfallen, ohne dass SmartDance ein Tanzangebot bereitstellt.
Unterrichtszeiten können sich im Rahmen des Zumutbaren ändern; eine solche Änderung ist kein Kündigungsgrund. Fällt Unterricht aus Gründen aus, die SmartDance zu vertreten hat, wird die Stunde nachgeholt oder der anteilige Beitrag erstattet.
SmartDance haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SmartDance nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für mitgebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihr Kind in den Veranstaltungsräumen schuldhaft verursacht.
Bestandteil der Leistung von SmartDance ist es, den Eltern Eindrücke aus dem Unterricht und von Auftritten zugänglich zu machen — insbesondere Fotos und Videos über die geschützte Eltern-App. Mit Abschluss des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen ihres Kindes im Unterricht und bei Veranstaltungen erstellt und ausschließlich im geschützten, nur für die berechtigten Eltern des jeweiligen Kurses zugänglichen Bereich der Eltern-App bereitgestellt werden.
Dieses Einverständnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden — in der Eltern-App oder in Textform. Nach einem Widerruf wird das Kind bei neuen Aufnahmen ausgenommen; bereits bereitgestellte Aufnahmen werden auf Wunsch entfernt. Der Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme am Unterricht.
Aufnahmen aus dem Unterricht sind ausschließlich für die jeweils berechtigten Eltern und die Verwaltung sichtbar — nie für andere Eltern. Eine Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Änderungen dieser AGB werden den Eltern mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widersprechen die Eltern nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Widersprechen die Eltern, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können ihn dann ordentlich kündigen.
Beitragsanpassungen werden mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Im Fall einer Erhöhung können die Eltern den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.